Auch im Bereich der Straßenbaubeiträge setzen wir uns für eine finanzielle Verbesserung ein. Nach einer Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes werden die Anliegerbeiträge neu gestaffelt und die Höchstbeträge der bisherigen Mustersatzung halbiert. Kein Eigentümer und keine Eigentümerin soll zukünftig mehr durch die Beiträge finanziell überfordert werden. Deshalb führen wir ein bedingungsloses Recht auf Ratenzahlung ein und stellen in einer Härtefallregelung klar, dass auch auf Beiträge gänzlich verzichtet werden kann, wenn dadurch die Existenz des Anliegers gefährdet würde. All diese Maßnahmen zielen auf eine deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und eine faire Lastenverteilung zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt insgesamt.